BDS FCS

Detailhandelsspezialist/in BP

Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis

Allgemeine Informationen
Detailhandelsspezialisten sind gefragte Generalisten im Berufsfeld des Detailhandels. Sie verfügen über ein ganzheitliches Detailhandelswissen mit breiten und vernetzten Fach- und Führungskompetenzen. Ihr Kerngeschäft ist der Verkauf und alles, was diesen begünstigt und unterstützt. Ihr Ziel ist die Selbständigkeit oder eine Funktion als Abteilungsleiter/in sowie als Leiter/in einer kleineren oder mittleren Detailhandelsfiliale.

Ausschreibung Abschlussprüfung 2025 (Prüfungsordnung 14. Juni 2022)
Die Ausschreibung für die Abschlussprüfung 2025 finden Sie unter folgendem Link: Ausschreibung Abschlussprüfung 2025
In dieser Übersicht finden Sie alle wichtigen Daten zur Abschlussprüfung 2025.

Sie können sich vom 27.02.2025 bis zum 28.03.2025 für die Prüfung anmelden. Wir empfehlen Ihnen jedoch bereits heute, die nötigen Arbeitsbestätigungen und Dokumente zu besorgen. Folgende Unterlagen müssen für die Anmeldung eingereicht werden:

  • Fähigkeitszeugnis, Berufsattest oder Ausweis einer gleichwertigen Ausbildung
  • Arbeitszeugnisse/Arbeitsbestätigungen im Detailhandel mit genauer Bezeichnung der beruflichen Tätigkeit
  • Bestätigung über Tätigkeit in einer Führungsfunktion (mindestens 1 Jahr)
  • Kopien der Modulabschlüsse (Attestkarte) bzw. der entsprechenden Gleichwertigkeitsbestätigung
  • Fotokopie gültige ID (beidseitig) oder gültiger Pass
Ein Muster einer Arbeitsbestätigung finden Sie hier: Muster Arbeitsbestätigung für Zulassung

Grundlagen:
Prüfungsordnung DHS
Wegleitung DHS
Formular Nachteilsausgleich 

0-Serien 2024 (die 0-Serien 2025 werden im Frühling 2025 hier publiziert)
Prüfungsteil 1: Praxisarbeit
Prüfungsteil 2: Fachgespräch zur Praxisarbeit
Prüfungsteil 3: Planungsaufgabe mit Präsentation
Prüfungsteil 4: Rollenspiel
Prüfungsteil 5: Critical Incidents

Wichtig: Übergangsbestimmungen gem. Ziff. 9.2 der Prüfungsordnung vom 14.06.2022: 

9.21 Die erste Prüfung nach dieser Prüfungsordnung fand im Jahr 2024 statt. 

9.22 Modulabschlüsse, welche bis am 31. Juli 2023 nach der bisherigen Prüfungsordnung vom 20. Oktober 2009 erbracht wurden, behalten ihre Gültigkeit bis längstens am 31. Dezember 2028.

9.23 Repetentinnen und Repetenten nach der bisherigen Prüfungsordnung vom 20. Oktober 2009 erhalten bis 31. Dezember 2025 Gelegenheit zu einer 1. bzw. 2. Wiederholung.

Hinweis: Es spielt dabei keine Rolle, wann der erste Prüfungsversuch erfolgt ist.
 
Weitere Informationen zur Vorbereitung und zum Abschluss Detailhandelsspezialist/in gemäss Prüfungsordnung vom 20.10.2009